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Elternarbeit / Elternmitarbeit

Unsere Kindertageseinrichtung hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. 

Unsere Kindertageseinrichtung hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Seit 2008 haben wir das Kinderbildungsgesetz. Ein Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern. Dazu gehören die Bildungsgrundsätze NRW.

-siehe Broschüre: „Für Ihr Kind die katholische Tageseinrichtung“, Herausgeber: Die Generalvikariate der (Erz-)Bistümer und Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen)[GD1] 

Wir ergänzen und unterstützen hiermit die Erziehung des Kindes in der Familie. Ziel ist es, dem Kind im Rahmen seiner Möglichkeiten eine bestmögliche Unterstützung und Förderung zu geben. Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten, pädagogisch tätigen Kräften und dem Träger ist für uns Voraussetzung und gleichzeitig von großer Bedeutung für eine gute pädagogische Arbeit. 

Elternarbeit bzw. Elternmitarbeit findet im alltäglichen Zusammentreffen statt. Im Rahmen von Gesprächen, gezielt organisierten Angeboten und Veranstaltungen wird der Kontakt zur Familie und anderen Erziehungsberechtigten gepflegt und vertieft. 
Wesentlich sind hierbei:

  • Erstkontakt bei der Anmeldung,
  • Möglichkeit zur Hospitation,
  • Infos über unser pädagogisches Tun (Konzept, Briefe, Infowände der einzelnen Gruppen, Presseartikel)
  • Elternabende,
  • Tür- und Angelgespräche,
  • Elternsprechzeiten (1x jährlich und nach Bedarf),
  • Austauschgespräche mit Schulen, Therapeuten usw.,
  • gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen und Feste,
  • eigenständig geplante Elternveranstaltungen auf Gruppenebene,
  • Gremium Elternrat und Rat für Tageseinrichtungen (siehe Broschüre: „Für Ihr Kind die kath. Tageseinrichtung“),